® Arnt Haug

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Herausforderung Generationswechsel in der Landwirtschaft

Nicht wenige Betriebsinhaber in Deutschland stehen aktuell vor der Herausforderung einen Nachfolger für ihren Betrieb zu finden. Diese stehen nicht gerade Schlange an den Hoftoren.

15. Mai 2017

In vielen landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland – Ost wie West – sind die heutigen Betriebsinhaber .lter als 55 Jahre und es stellt sich die Frage nach einem Nachfolger.
In den östlichen Bundesländern sind es vor allem die Nachfolgegesellschaften der ehemaligen LPGs, die nach der Wiedervereinigung in der Regel die Rechtsform einer Genossenschaft oder einer GmbH gew.hlt haben. Typisch für diese Nachfolgegesellschaften ist, dass viele Genossen oder Gesellschafter auch als Mitarbeiter in den Betrieben beschäftigt sind. Daher tritt in diesen Fällen in den nächsten Jahren eine ganze Generation in den Ruhestand.
Im Westen stellt sich die Herausforderung Generationswechsel in gleicher Weise, wenn auch unter vollkommen anderen Vorzeichen. Während durch in der DDR geschaffenen Agrarstrukturen, die nach der Wiedervereinigung übernommen wurden, in den östlichen Bundesländern große wettbewerbsfähige agrarindustrielle Betriebe entstanden sind, dominiert im Westen noch eine von bäuerlichen Familienunternehmen geprägte Struktur. Viele Betriebe sind hier für die heutige Marktsituation schlicht weg zu klein. Sofern die Erben den Betrieb nicht im Nebenerwerb weiterführen können oder wollen, bleibt letztlich nur der Verkauf. Hierbei gelten für Landwirte, die einen Betrieb im Ganzen aus Altersgründen aufgeben, steuerliche Vergünstigungen.
Bei wettbewerbsfähigen Familienunternehmen ist der Betrieb über die Jahre harter Arbeit, Verzicht auf Freizeit sowie Zusammenhalt und Leidenschaft zu einem „Lebenswerk“ geworden. Findet sich kein Nachfolger aus der eigenen Familie oder durch eine bereits eingearbeitete Führungskraft im Unternehmen, ist die Suche besonders sensibel sowie mit gemischten Gefühlen und Verlustängsten verbunden.
Nach Rechtsformen betrachtet, haben landwirtschaftliche Einzelunternehmen mit einem Anteil von über 90 Prozent die Mehrheit, gefolgt von Personengesellschaften und juristischen Personen mit knapp 10 Prozent. Mit einem Drittel bewirtschaften die beiden letztgenannten Rechtsformen jedoch einen verhältnismäßig hohen Anteil der landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland.

Egal welche Art von Nachfolger auch gefunden wird, den folgenden Interessenskonflikt gilt es immer zu lösen: Einerseits muss das Unternehmen für die Fortführung das Kapital „zusammenhalten“ und die Entscheidungshoheit sichern. Andererseits möchte der Ausscheidende so viel wie möglich an Abfindung „mitnehmen“. Hier wirkt sich die wirtschaftliche Lage des landwirtschaftlichen Betriebes am stärksten aus. Beide Interessenskonflikte müssen meist durch einen Kompromiss in Übereinstimmung gebracht werden. Konfliktpotenzial ist vorprogrammiert. Schaffen es beide sich zu einigen, so ist es wichtig, dass das übereinkommen durch entsprechende vermögens-, gesellschafts- und steuerrechtliche Regelungen ausgestaltet und abgesichert sowie vertraglich fixiert wird.
Hinzu kommt, dass die erfolgreichen Betriebe über die Jahre ungeahnte Vermögenswerte geschaffen haben. Die Nachfolger müssen nicht selten eine sehr hohe Summe aufbringen, um sich in die Gesellschaften einzukaufen. Im Unterschied zu den Anfängen der 90er Jahre, als für viele westdeutsche Landwirte die Zukunft im Osten lag, sind die Betriebe, die heute auf den Markt kommen, oft so teuer, dass eine Übernahme für viele Landwirte ohne großes Eigenkapital unrealistisch ist. Für die meisten potentiellen Nachfolger das KO-Kriterium. Die einzige Chance besteht letztlich darin einen Investor zu finden. Kapitalgeber müssen für den Erhalt der Agrarbetriebe sorgen und sind als einzige in der Lage die Abfindungen der ausscheidenden Gesellschafter zu finanzieren. Die Betriebsübernahme durch einen Investor bringt auch immer Veränderungen mit sich, die vielleicht nicht ganz schmerzfrei sind. Die Betriebe werden durch den Investor nach Erwerb betriebswirtschaftlich konsolidiert bzw. saniert. Ziel ist die Produktivität und damit einhergehend den Gewinn durch Aufräumen, Straffung der Arbeitsabläufe undKonzentration auf die wesentlichen Einflusspunkte zu erhöhen. Es kann sein, dass der „alte“ Betrieb sich verändert und auch Arbeitsstellen abgebaut werden müssen. Auch der sensible Pachtmarkt ist immer wieder betroffen.
Bei den östlichen Genossenschaften gestaltet sich die Nachfolgefrage häufig am schwierigsten. Das Vermögen teilt sich auf wenige verbliebene Gesellschafter auf, die Erben gehen anderen Berufen nach und haben keine Bindung mehr zum Unternehmen. In ihrem Kreis ist oftmals keiner in der Lage, die Anteile der anderen
Gesellschafter zu übernehmen. Mehrfach wurde sich auch zu spät um die personelle Nachfolge gekümmert. In diesen Fällen, aber auch bei nach der Wende gegründeten Einzelunternehmen, wird ein Generationswechsel ohne Investoren nicht funktionieren. Für eine Genossenschaft ist es deshalb wichtig, eine klare Vision hinsichtlich der Weiterentwicklung und Fortführung des Unternehmens zu formulieren. Eine Übernahme des Betriebes durch einen Investor kann auch eine Chance bedeuten. Neben der Suche nach einem Käufer der bereit ist einen hohen Kaufpreis zu zahlen, ist es wichtig, jemanden zu finden, der zudem das Unternehmen im Ort nach den Vorstellungen fortführt, und darüber hinaus regionale Strukturen sowie einen Großteil der Arbeitsplätze sichert.
Damit der Generationswechsel gelingt ist ein erfahrener Fachmakler unverzichtbar, der im Zusammenspiel mit Rechtsanwälten, Steuer- und Betriebsberatern den Verkauf professionell vorbereitet, bonitierte und seriöse Investoren identifiziert und den Due Diligence (Prüfungsprozess) steuert. Neben der Suche nach einem Investor, der neben ausreichendem Kapital auch das nötige Feingefühl mitbringt, um den meist mit Emotionen behafteten Generationswechsel für alle Seiten erfolgreich zu gestalten, müssen vor allem im Vorfeld eines geplanten Verkaufes eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt werden. Dabei sind neben der Bewertung des Betriebes, der Erfassung und Verlängerung der Pachtflächen, der u.U. sinnvollen Umwandlung in eine GmbH bis hin zur Sicherung der Liquidität bei den Geschäftsbanken, eine Vielzahl von Schritten erforderlich, mit denen die Betriebsleitung in der Regel nicht vertraut ist.
Ost wie West sind dabei durch die Tatsache verein, dass man Grund und Boden nur einmal verkaufen kann. Wenn dies der Fall ist, sollte es zum besten Preis mit dem besten Ergebnis für alle erfolgen.

 

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